Die Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim hat als zuständige Straßenverkehrsbehörde folgende verkehrsbehördliche Anordnung im Zusammenhange mit der Durchführung der Kerwe erlassen:
Die Hauptstraße (L 542), wird von der Einmündung Feldstraße bis zur Einmündung Im Geiersching während der Veranstaltung für Fahrzeuge aller Art gesperrt.
Die Umleitung -für den Verkehr bis 3,5t- erfolgt über die Feldstraße - Kapellenweg - Lachenweg bzw. Im Geiersching - Friedhofstraße - Kreuzstraße. Die Friedhofstraße und der Kapellenweg werden für die Dauer der Veranstaltung als Einbahnstraßen ausgewiesen.
Der Schwerlastverkehr wird über die Ortsrandstraße Süd-West auf die A65 bzw. über Hatzenbühl umgeleitet.
Die Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim als Straßenverkehrsbehörde bittet die Anwohner und Verkehrsteilnehmer für die mit der Sperrung verbundenen Behinderungen während der Veranstaltung um Verständnis