Verkehrsbeeinträchtigungen wegen der Kerwe vom 29.09. – 03.10.2023 in Hayna

Geschrieben am 27.09.2023
von Markus Dudenhöffer

 Die Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim hat als zuständige Straßenverkehrsbehörde folgende verkehrsbehördliche Anordnung im Zusammenhange   mit der Durchführung der Kerwe erlassen:

Die Hauptstraße (L 542), wird von der Einmündung Feldstraße bis zur Einmündung Im Geiersching während der Veranstaltung für Fahrzeuge aller Art gesperrt.

Die Umleitung -für den Verkehr bis 3,5t- erfolgt über die Feldstraße - Kapellenweg - Lachenweg bzw. Im Geiersching - Friedhofstraße - Kreuzstraße. Die Friedhofstraße und der Kapellenweg werden für die Dauer der Veranstaltung als Einbahnstraßen ausgewiesen.

Der Schwerlastverkehr wird über die Ortsrandstraße Süd-West auf die A65 bzw. über Hatzenbühl umgeleitet.

Die Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim als Straßenverkehrsbehörde bittet die Anwohner und Verkehrsteilnehmer für die mit der Sperrung verbundenen Behinderungen während der Veranstaltung um Verständnis